Schule ordnet Maßnahmen an? – Das können Eltern jetzt tun

Am 17. 10. 2022 ging unser offener Brief an alle Schulen Österreichs, in dem wir die Direktionen darauf hinweisen, dass sie sich möglicherweise strafbar machen, wenn sie eigenmächtig Masken- oder Testpflicht an ihren Schulen anordnen. Den gesamten Brief lesen Sie hier.

Was Eltern jetzt tun können, wenn eine Schule wieder Maßnahmen einführt: Antworten Sie der Schuldirektion!

  1. Fordern Sie eine schriftliche Begründung für die jeweilige Maßnahme ein. („Was hat Sie zu dieser Entscheidung veranlasst? Welchen Nutzen hat diese Maßnahme? Welche wissenschaftlichen Erklärungen haben Sie dafür?“)
  2. Fordern Sie zusätzlich eine schriftliche Unbedenklichkeitserklärung ein. („Können Sie mir schriftlich versichern, dass weder Tests noch Masken meinem Kind körperlichen oder psychischen Schaden zufügen können?“)
  3. Fordern Sie eine Nutzen-Schaden-Abwägung ein. („Wie gefährdet ist mein Kind durch diese Erkrankung und steht diese Maßnahme in einem ausgewogenen Verhältnis dazu?“)
  4. Versichern Sie der Schuldirektion, dass Sie Ihr Kind zu Hause lassen, sollte es Krankheitssymptome zeigen.

Bei rechtlichen Fragen und wenn Sie eine Maßnahmenbeschwerde einreichen wollen, wenden Sie sich zum Beispiel an die Anwälte für Aufklärung (http://www.afa-zone.at/allgemein/schulleiterinnen-als-gesundheitsbehoerden-unbegruendete-massnahmen-in-schulen/).