Unterstützungserklärungen: Aktion bereits abgeschlossen
Zur Erinnerung: Der elektronische Impfpass wurde im Herbst 2024 flächendeckend und verpflichtend eingeführt, wodurch persönliche Gesundheitsdaten (vor allem im Zusammenhang mit Impfungen) auch für Behörden zugänglich sind. Dies widerspricht sowohl der ärztlichen Schweigepflicht als auch der Datenschutzgrundverordnung und birgt zudem die Gefahr, dass eine eventuelle zukünftige Impfpflicht leichter durchzusetzen wäre. Aus diesem Grund haben Prof. DDr. Martin Haditsch und Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen am 20. Jänner 2025 eine verfassungsrechtliche Prüfung des eImpfpasses beantragt.
Wie ging es weiter?
Insgesamt haben 14.700 Menschen diesen Antrag mit ihrem Namen unterstützt und ihm zusätzlich Rückenwind aus der Bevölkerung verliehen. Seither geht der Antrag seinen (langsamen) Weg durch die Instanzen: Die Regierung hat eine Gegendarstellung verfasst, die wiederum vom Anwalt der beiden Antragsteller beantwortet wurde. Nun liegt der Ball beim Verfassungsgerichtshof und wir warten auf dessen Entscheidung. (Stand September 2025)
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Weiterführende Links
Gesundheit für Österreich: Warum der eImpfpass weg muss
Zum Nachsehen – Pressekonferenz vom 20.01.202
WIR EMUs Presseaussendung – Kippt der digitale Impfpass?

